Der Mindestlohn im Bereich Arbeitnehmerüberlassung steigt ab dem 01.03.2025 auf 14,53 Euro / Std.

Auch im Eventbereich gehen weiter die Löhne hoch. Ab dem kommenden Monat werden 14,53 Euro pro Stunde Pflicht sein. Die Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung tritt in Kraft.