Ab 01. Januar 2020 gilt ein neuer Mindestlohn.
Warum ist das wichtig für den Entleiher?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2020 von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro. Damit wird die Lohnuntergrenze in der zweite Stufe angepasst.
Die zuständige Mindestlohn-Kommission hatte 2018 vorgeschlagen, den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in zwei Stufen zu erhöhen. Die Bundesregierung hat in der Folge die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns dem Vorschlag entsprechend beschlossen. Damit ist der Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde gestiegen. In zweiter Stufe steigt der Mindestlohn zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro.
In diesem Zusammenhang prüfen wir alle bestehenden Rahmenverträge und passen diese in den ersten 2 Wochen des neuen Jahres an. Die zu ändernde Angabe betrifft die Equalpay Abfrage. Es besteht allerdings nicht die Gefahr, dass unsere Mitarbeiter Nachteile haben, denn erstens gilt bei Arbeitnehmerüberlassungsfirmen ohnehin ein höherer Mindestlohn und zweitens zahlen wir grundsätzlich sowieso mehr, da wir der Meinung sind, dass man gute Mitarbeiter nicht mit Mindestlohn abspeisen sollte. Die zu ändernde Angabe dient lediglich dazu, dass der Vertrag formal korrekt ist.
Wir bieten zu diesem Thema das passende Seminar an: Rechtssichere Beauftragung von AÜ Personal im Eventbereich.
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