was keiner so richtig weiß und für jeden unserer Mitarbeiter ganz normal ist…
JA! Jede Aushilfe in jedem Unternehmen hat Anspruch auf Erholungsurlaub.
Der Gesetzgeber hat dies auch für Aushilfen per Gesetz so festgeschrieben.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt zur Zeit 20 Tage im Jahr bei einer 5 Tage Woche. Wenn beispielsweise eine studentische Aushilfe 2 Tage in der Woche arbeitet, also 8 Tage im Monat, dann hat sie einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen im Jahr. Der Urlaub dient der Erholung und muss korrekt abgegolten werden. Dazu gehört auch, dass das Urlaubsentgelt vor Urlaubsantritt überwiesen werden muss.
Seit 2019 reicht es nicht aus den Mitarbeitern das Urlaubsentgelt einfach zu überweisen. Der Urlaub muss beantragt und von den Firmen genehmigt werden. Die Firmen sind ebenfalls dazu verpflichtet ihre Mitarbeiter daran zu erinnern, dass sie ihre Urlaubsanträge einreichen sollen.
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