Die Personalbeschaffung mittels AÜ wird für Produktionen und Venues immer wichtiger. Aber AÜ scheint für viele nicht so richtig zum Einsatzort „Event“ zu passen, oder gehört für einige Player in der Branche noch nicht zwingend dazu. Es wird noch oft mit Personalanbietern gearbeitet, die keine Genehmigung zur Überlassung haben.

Arbeitnehmerüberlassung in der Eventbranche
Arbeitnehmerüberlassung ist nicht neu, aber im Eventbereich noch lange nicht vollständig angekommen. Der Eventbereich ist nicht nur speziell, was die doch recht unregelmäßigen und auch oft kurzen Einsätze angeht, sondern es ist auch in anderen Branchen sehr selten, dass man eine komplette und eingespielte Crew buchen kann, und das nur für einen Tag. Trotzdem gilt auch für den Eventbereich das AÜG.
Bevor Sie Eventpersonal buchen checken sie doch mal ihren Personaldienstleister (wenn er hier nicht aufgelistet ist, dann hat er keine Lizenz):