AÜ Mindestlohn geht ab 1.09.2026 hoch!

Der Mindestlohn im Bereich Arbeitnehmerüberlassung steigt ab dem 01.09.2026 auf 15,33 Euro / Std.

Auch im Eventbereich gehen weiter die Löhne hoch. Ab September werden 15,33 Euro pro Stunde Pflicht sein. Die nächste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung tritt in Kraft.