Ende der Fallschirmlösung

Warum man bei der Personalbuchung nicht nur darauf achten sollte, ob der Personalanbieter eine gültige Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung hat.

Was beschreibt die Fallschirmlösung?

Vor der AÜG Reform 2017 wurde Personal oft mittels Scheinwerkvertrag eingesetzt. Hierzu wurde unter dem Deckmantel eines Werkvertrags weisungsgebundenenes Personal verliehen . Es handelte sich damit um verdeckte Arbeitnehmerüberlasung. Kam es zu einer Kontrolle konnten die Firmen aber eine gültige Überlassungsurkunde vorweisen und im Nachhinein damit begründen, dass allein aufgrund des Bestehens dieser Genehmigung keine illegale Überlassung betrieben wurde.

Der Gesetzgeber hat nun festgelegt, dass dieser Fallschirm nicht mehr im Notfall öffnen wird. Nun muß schon vor Beauftragung klar definiert sein, welche Vertragsform gewählt wurde und dies auch klar in den Verträgen genannt werden. Es muß also vorher genau geprüft werden, für welche Form des Personaleinsatzes man sich entscheidet. Jetzt muß Arbeitnehmerüberlassung draufstehen, wo Arbeitnehmerüberlassung drin sein soll. Wird falsch beauftragt, hängen nun beide Parteien an einem Fallschirm, der nicht mehr öffnen wird.

Wer Crew bucht übernimmt Verantwortung

Ein Personaldisponent beispielsweise in einer Veranstaltungstechnikfirma sollte die Mechanismen der Arbeitnehmerüberlassung genau kennen bevor er Crew bucht. Verlässt er sich auf eventuelle falsche Angaben des Personaldienstleisters muß auch er den Kopf hinhalten und hohe Bußgelder verantworten. Wir empfehlen an Schulungen teilzunehmen, und bei jeder Crewbuchung Checklisten zu benutzen. Denn die Vorgaben des Gesetzgebers sind vielfältig und die Sanktionen hoch.

Wir bieten zu diesem Thema das passende Seminar an: Rechtssichere Beauftragung von AÜ Personal im Eventbereich.

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